Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 01.02.1988 - Ss 652/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 35 Abs. 1 S. 2 StGB; § 4 Abs. 4 WaffG; § 28 Abs. 1 S. 1 WaffG; § 28 Abs. 4 Nr. 2 WaffG; § 29 Abs. 1 S. 1 WaffG; § 29 Abs. 2 Nr. 2 WaffG; § 53 Abs. 1 Nr. 3a WaffG; § 53 Abs. 3 Nr. 1a WaffG
Verurteilung wegen Vergehens gegen das Waffengesetz; Vorliegen einer gegenwärtigen hinnehmbaren Gefahr für das Leben des Angeklagten; Eigenständige Verursachung einer Gefahr durch den freiwilligen Einsatz als Informant des Verfassungschutzes bei der Terrorismusbekämpfung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verurteilung wegen Vergehens gegen das Waffengesetz; Vorliegen einer gegenwärtigen hinnehmbaren Gefahr für das Leben des Angeklagten; Eigenständige Verursachung einer Gefahr durch den freiwilligen Einsatz als Informant des Verfassungschutzes bei der Terrorismusbekämpfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 31.08.1987 - 10 Js 33550/86
- OLG Oldenburg, 01.02.1988 - Ss 652/87
Papierfundstellen
- NJW 1988, 3217
- StV 1988, 206
Rechtsprechung
BayObLG, 02.04.1987 - RReg. 4 St 75/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betäubungsmittel; Besitz; Genuß; Konsum; Sofort; Einstichstellen; Urinbefund
Papierfundstellen
- StV 1988, 206
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Oldenburg, 12.10.1981 - Ss 418/81
Besitz von Betäubungsmitteln; Herrschaftsverhältnis; Sachherrschaft des Täters; …
Auszug aus BayObLG, 02.04.1987 - RReg. 4 St 75/87
Daran fehlt es, wenn der Täter das Betäubungsmittel nur zum sofortigen Genuß erhält und es tatsächlich auch sofort zu sich nimmt (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluß vom 27.11.1986, RReg. 4 St 238/86; OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 ). - BayObLG, 03.09.1985 - RReg. 4 St 176/85
Betäubungsmittel; Anhaftungen; Utensilien; Geringe Menge; Konsum; Besitz; …
Auszug aus BayObLG, 02.04.1987 - RReg. 4 St 75/87
Rechtsgrund für die Einführung der Strafbarkeit des dem Genuß des Betäubungsmittels möglicherweise vorausgehenden Besitzes war, daß dieser, auch wenn er zunächst zum Eigenverbrauch begründet wurde, die Gefahr in sich birgt, die Droge werde unter Änderung der Zweckbestimmung an Dritte weitergegeben (Senatsbeschluß vom 3.9.1985 StV 1986, 145 ; Slotty NStZ 1981 321 [322]; Körner StV 1982, 91). - BayObLG, 27.11.1986 - RReg. 4 St 238/86
Urinprobe; Betäubungsmittel; Einnahme; Besitz; Beweis; Freiheitsstrafe; Kurz
Auszug aus BayObLG, 02.04.1987 - RReg. 4 St 75/87
Daran fehlt es, wenn der Täter das Betäubungsmittel nur zum sofortigen Genuß erhält und es tatsächlich auch sofort zu sich nimmt (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluß vom 27.11.1986, RReg. 4 St 238/86; OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 ).
- OLG Hamburg, 23.11.2007 - 1 Ss 129/07
Betäubungsmittelstrafrecht: Abgrenzung zwischen Erwerb und Besitz einerseits und …
Mangels Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines solchen Herrschaftsverhältnisses liegen noch kein Erwerb oder Besitz vor, wenn der Täter das Betäubungsmittel in verbrauchsgerechter Menge von einem Dritten zum sofortigen Verbrauch erhält und es auch sofort zu sich nimmt (vgl. BGH in StV 1992, 66 -Leitsatz-; BayObLG in NStZ 1990, 395 und StV 1988, 206 ; OLG Nürnberg in StraFo 2006, 122 ; OLG München in NStZ 2006, 579 ;… Körner, a.a.O., Rdn. 1394;… Weber, a.a.O., § 29 Rdn. 596, 835). - OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Besitz von Betäubungsmitteln in …
Zwar setzt der strafbare Besitz angesichts der erforderlichen Abgrenzung zum straflosen Konsum voraus, dass das tatsächliche Herrschaftsverhältnis des Täters an den Betäubungsmitteln auf eine nennenswerte Dauer ausgerichtet ist, der Täter das Rauschgift also nicht ausschließlich zum sofortigen Genuss erhält und es dann auch tatsächlich unmittelbar konsumiert (BayObLG StV 1988, 206; OLG Frankfurt/Main StV 1989, 20, 21; OLG Hamm StV 1989, 438, 439; OLG Düsseldorf MDR 1993, 1113). - OLG Hamm, 15.12.1988 - 4 Ss 1275/88
Heroinkonsum
Strafbarer Besitz setzt nämlich die Begründung oder Aufrechterhaltung eines tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses voraus, das auf einige Dauer ausgerichtet ist, objektiv die ungehinderte Verfügungsgewalt des Täters an dem Mittel umfaßt und subjektiv den Willen, darauf ungehindert einwirken und nach Belieben verfahren zu können (vgl. Bay0bLG StV 1988, 206 ;… KG GA 1979, 427 f;, OLG Koblenz OLGSt (a.F.) § 11 BetMG, S. 5; OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 ; OLG Stuttgart MDR 1978, 595 ). - KG, 08.07.1991 - 1 Ss 85/91
Besitz; Rauschgift; Heroin; Herrschaftsverhältnis; Sachherrschaft; Spritze
Diese Gefahr kann sich aber dann nicht verwirklichen, wenn der Täter wie im vorliegenden Fall das Heroin nur in verbrauchsgerechter Menge zum sofortigen Konsum erhält und es auch sofort verbraucht (vgl. Bay0bLG StV 1988, 206 ). - BayObLG, 20.04.1990 - RReg. 4 St 18/90 Er übergibt es nicht, damit der andere mit dem Rauschgift verfahre, wie es diesem beliebt, der Empfänger hat keine Möglichkeit, mit dem Betäubungsmittel nach Belieben, das heißt wie ein Eigentümer, zu verfahren, insbesondere es etwa weiter zu veräußern (Senatsbeschluß v. 8.8.1983 RReg. 4 St 166/83; OLG Frankfurt StV 1989, 20 ; OLG Hamm StV 1989, 438 ; OLG Köln OLGSt zu § 11 BetMG a.F.; Körner § 29 Rdn.518; vgl. auch die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes BT-Drucks VI/1877 zu § 10 Abs. 1 Nr. 7 des Entwurfs [Seite 9 und 10]; zur Frage des Besitzes in einem solchen Falle Bay0bLG StV 1988, 206 ).